Mitte Dezember dieses Jahres fand im Bundestag
vor dem Rechtsausschuss eine Anhörung zum Thema Vaterschaftstests
statt. Zu diesem Thema hatte bereits BIO Deutschland mit einer
Stellungnahme Position bezogen (siehe
www.biodeutschland.org/position/BIO_D_Position-Diagnostikgesetz.(i).pdf).
Die Anhörung behandelte in erster Linie die Frage, wie die Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts auszulegen ist. Es hatte den "heimlichen
Vaterschaftstest" eines Beschwerdeführers im Februar dieses
Jahres zum Anlass genommen, die Bundesregierung zu beauftragen,
ein "Gesetz über genetische Untersuchungen zur Klärung der
Abstammung der Familie" zu entwerfen und bis 31. 3. 2008
in Kraft zu setzen: "Der Gesetzgeber hat zur Verwirklichung
des Rechts des rechtlichen Vaters auf Kenntnis der Abstammung
seines Kindes von ihm (Art.2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) ein
geeignetes Verfahren allein zur Feststellung der Vaterschaft bereitzustellen."
Während der Anhörung wurde intensiv besprochen, wie die Rechte
des Vaters, des Kindes und der Mutter am besten zu schützen wären
und darüber welcher Umgang von Testproben und Fristen praxisnah
und vernünftig sei.
Erschwerende Umstände müssen in Betracht gezogen werden. Etwa
wenn später sowohl die Vaterschaft als auch die "Kinderschaft"
(beispielsweise wenn der rechtliche Vater ein Pflegefall ist und
die Kinder die Vaterschaft anfechten, um keine Verpflichtungen
übernehmen zu müssen) angefochten werden, oder die Tatsache, dass
bei manchen Familien mit Migrationshintergrund, die Feststellung
der "falschen Abstammung" des Kindes das Todesurteil
für die Mutter bedeuten kann.
BIO Deutschland hatte sich im Vorfeld für die Wahrung des Familienfriedens
ausgesprochen und dafür, dass die Tests ohne Stigma und großen
Aufwand von allen Beteiligten durchgeführt werden können. In 80
Prozent der Fälle ergibt das Testergebnis, dass der rechtliche
Vater auch der biologische Vater ist. Dr. Ingrid Groß, Vorsitzende
des Ausschusses Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins e.V.,
ging davon aus, dass bei Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzesentwurfs
zweifelnde Väter weiterhin heimliche Vatertests durchführen lassen
werden und im Bedarfsfalle dann in einem offiziellen Verfahren
erneute Tests durchführen lassen müssten, weil das Gericht Ergebnisse
heimlicher Tests als Beweismittel lt. BVG ablehnen müsste wegen
"Verletzung des von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art.
1 Abs. 1 GG geschützten Rechts des betroffenen Kindes auf informationelle
Selbstbestimmung". Wobei offensichtlich auch die Qualität
der Testergebnisse ein nicht zu unterschätzendes Problem darstellt.
BIO Deutschland wird den weiteren parlamentarischen Prozess im
Sinne der Mitglieder begleiten.
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